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Datum
12.12.2023

Erbe ausschlagen nach Todesfall: Was gilt es zu beachten?

Nicht immer besteht eine Hinterlassenschaften aus Schmuck, Immobilien oder Bargeld, manchmal besteht das Vermögen von Verstorbenen aus Schulden. Und dann – das Erbe ablehnen? Wir erklären, wie Sie das Erbe ausschlagen nach einem Todesfall und welche Fristen und Formen bei einer Ablehnung der Erbschaft einzuhalten sind.

Erbe ausschlagen nach Todesfall: Was gilt es zu beachten?
(GettyImages/shapecharge)

Das Wichtigste in Kürze

  • Erben übernehmen nach dem Tod des Erblassers dessen Vermögen und damit auch alle Rechte und Pflichten – das können Wertgegenstände, aber auch Schulden sein.
  • Jeder Erbe hat das Recht, freiwillig auf den Nachlass zu verzichten und kann binnen sechs Wochen ab Kenntnis die Erbschaft ausschlagen.
  • Bei einem Nachlass an minderjährige Kinder tragen die Erziehungsberechtigten die Verantwortung, das Erbe frist- und formgerecht auszuschlagen.
  • Neben einem Ausschlagen des Erbes gibt es weitere Möglichkeiten, hinterlassenen Schulden zu entkommen, wie eine Nachlassverwaltung oder ein Nachlassinsolvenzverfahren.

Wann ist es sinnvoll, eine Erbschaft auszuschlagen?

Es gibt Erbschaften, die Ärger bereiten können. In diesen Fällen ist es sinnvoll, das Erbe abzulehnen. Denn als Erbe erhalten Sie nicht nur die wertvollen Hinterlassenschaften des Verstorbenen, Sie treten auch für hinterlassene Schulden ein und haften mit Ihrem Vermögen.

Handelt es sich bei dem Nachlass um Schulden aus Krediten, sollten Sie das Erbe ausschlagen. Auch eine geerbte Immobilie entpuppt sich nicht immer als Traumhaus, etwa wenn es sich um ein sanierungsbedürftiges Objekt handelt, das hohe Kosten verursacht. Oder aber Sie haben persönliche Gründe, warum Sie auf das Erbe verzichten wollen.

Bei großen Erbschaften empfiehlt es sich, eine juristische Beratung bei einem Fachanwalt für Erbrecht wahrzunehmen, damit Sie nicht voreilig das Erbe ausschlagen und dabei vielleicht einen Fehler begehen.

Welche Möglichkeiten gibt es, eine Erbschaft nicht anzunehmen?

Es gibt verschiedene Optionen, wie Sie als Erbin oder Erbe den Nachlass ausschlagen können.

Ein Ausschlagen des Erbes erfolgt beim Nachlassgericht, dabei handelt es sich um das Amtsgericht in dem Bezirk, in dem der Erblasser zuletzt mit seinem Wohnsitz oder Aufenthaltsort gemeldet war. Alternativ können sich Erben an das Amtsgericht in ihrem Bezirk wenden, um einen Nachlass auszuschlagen.

Welche Fristen und Formen gelten?

Ein Brief an das Nachlassgericht reicht nicht aus, um von einem Erbe zurückzutreten. Entweder erscheinen Sie persönlich beim Nachlassgericht und erklären die Ausschlagung vor Ort oder Sie beauftragen einen Notar, der eine beglaubigte Erklärung anfertigt. Die notarielle Erklärung muss binnen einer Frist von sechs Wochen nach Kenntnis der Erbschaft beim zuständigen Nachlassgericht eingehen. Der Notar trägt keine Verantwortung, dass die Frist eingehalten und die beglaubigte Ausschlagungserklärung rechtzeitig beim Nachlassgericht eingeht, sondern Sie als Erbe.

Wie hoch sind die Gerichts- und Notarkosten?

Egal ob Sie persönlich beim Nachlassgericht die Ausschlagung erklären oder einen Notar beauftragen, es fallen Gebühren an: Die Kosten für das Nachlassgericht orientieren sich an der Höhe der Erbschaft, während die Notargebühren meist zwischen 30 und 50 Euro liegen.

Eine andere Möglichkeit, ein Erbe auszuschlagen, ist eine Nachlassverwaltung beim Nachlassgericht zu beantragen, um die Haftung auf das Erbe zu beschränken. Das bedeutet, Sie haften bei geerbten Schulden nicht mit Ihrem Privatvermögen! Die Nachlassverwaltung bietet sich bei größeren Erben an, bei denen Sie keinen Überblick über Ihre Rechten und Pflichten haben.

Welche Fristen und Formen gelten?

Als Erbe können Sie den Antrag auf die Nachlassverwaltung persönlich oder schriftlich per Post beim zuständigen Nachlassgericht stellen. In diesem Fall werden die Schulden des Verstorbenen aus dem Nachlass bezahlt – hierfür wird vom Nachlassgericht ein Nachlassverwalter bestellt.

Wie hoch sind die Gerichts- und Verwaltungskosten?

Alle anfallenden Kosten für die Nachlassverwaltung werden aus dem Nachlass bezahlt. Sollte der Nachlass nicht ausreichen, trägt der Staat die Kosten. Sobald alle Schulden beglichen sind, endet die Nachlassverwaltung und eventuell übergebliebenes Vermögen wird Ihnen als Erbe ausgezahlt.

Ist der Nachlass zu gering, um die Schulden zu bezahlen, beantragt der Nachlassverwalter ein sogenanntes Nachlassinsolvenzverfahren. Haben Sie das Erbe angenommen und stellen dann erst fest, dass der Verstorbene Ihnen Schulden vererbt hat, können Sie auch selbst ein Nachlassinsolvenzverfahren beim zuständigen Insolvenzgericht beantragen.

Bei einem Nachlassinsolvenzverfahren beschränkt sich die Schuldhaftung auf den vorhandenen Nachlass. Sie müssen die Schulden nicht mit Ihrem privaten Vermögen bezahlen. Das Verfahren wirkt sich nicht negativ auf Ihre Person, Ihr Vermögen oder Ihre Bonität aus – es bezieht sich nur auf den Nachlass des Verstorbenen.

Allerdings wird das Verfahren nur dann vom Gericht eröffnet, wenn der Nachlass für die Verfahrenskosten und den Insolvenzverwalter ausreicht. Ist der Nachlass nicht ausreichend, erhalten Sie einen Gerichtsbeschluss für Ihre Unterlagen und für die Gläubiger des Verstorbenen – als Nachweis, dass es nichts zu holen gibt.

Welche Unterlagen benötigen Sie für die Ausschlagung?

Formulare für die Ausschlagungserklärung finden Sie auf der Internetseite des jeweiligen Amtsgerichts. Weitere Dokumente, die für die Ausschlagung des Erbens erforderlich sind:

  • Kopie des Bescheids über Ihre Erbschaft des Nachlassgerichts
  • Kopie des gültigen Personalausweises
  • Kopie der Sterbeurkunde des Erblassers

Die Nachlassverwaltung können Erben bis zu zwei Jahre nach Kenntnis der Erbschaft beantragen. Wenn Sie erst ein paar Wochen oder Monate nach Annahme des Erbes bemerken, dass Sie keinen genauen Überblick über die Erbschaft bekommen, können Sie die Haftung auf die Erbschaft noch immer beschränken.

Erbe nicht angenommen: Was passiert mit dem Nachlass?

Wenn Sie ein Erbe ausschlagen, haben Sie keinen Anspruch mehr auf den Nachlass. Sind bereits Gegenstände aus Nachlass in Ihrem Besitz, müssen Sie diese zurückgeben.

Das Erbe geht automatisch an die nächste Person in der Erbfolge. Sofern es sich bei dem nächsten nahestehenden Erbschaftsanwärter um Ihr minderjähriges Kind handelt, müssen Sie das Erbe als gesetzlicher Vertreter des Kindes ausschlagen.

Verzichten alle Erben auf den Nachlass, erbt der Staat. Der Staat kann das Erbe nicht ausschlagen, kommt aber nicht für mögliche Schulden des Verstorbenen auf.

Fazit: Schulden geerbt? Fristen und Formen beim Erbe ausschlagen einhalten!

Ein Erbe nach Todesfall ausschlagen kann sinnvoll sein, wenn Sie keinen Überblick über den Nachlass haben oder der Verstorbene Ihnen Schulden hinterlassen hat. Für ein Ausschlagen der Erbschaft sind Fristen und Formen einzuhalten, die Sie dringend beachten sollten, damit Sie mit dem Erbe nicht in die Schuldenfalle geraten.

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