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Datum
05.10.2022

Förderung für E-Autos: Diese Änderungen kommen im Jahr 2023

Elektroautos werden immer beliebter und sind mittlerweile schon zahlreich auf deutschen Straßen zu finden. Viele, die noch einen Verbrenner fahren, liebäugeln mit dem Umstieg auf ein E-Auto. Wer zukünftig in die Elektromobilität einsteigen will, sollte über die Änderungen bei der E-Auto-Förderung Bescheid wissen, die ab Anfang 2023 in Kraft treten. Erfahren Sie, wie diese aussehen.

Förderung für E-Autos
(GettyImages/Johner Images)

Das Wichtigste in Kürze

  • Die Förderungen für Elektroautos werden ab 2023 reduziert.
  • Die Förderung für Plug-in-Hybride, also Fahrzeuge, die neben dem Elektroantrieb auch noch einen Verbrennermotor haben, fällt ab Januar 2023 komplett weg.
  • Ab 1.September können nur noch Privatpersonen und gemeinnützige Organisationen die E-Auto-Förderung beantragen. Für Unternehmen gilt die Förderung dann nicht mehr.
  • Ab 2024 werden die Förderprämien noch weiter sinken und gelten nur noch für E-Autos mit einem Nettolistenpreis unter 45.000 Euro.

Wie hoch fällt die E-Auto-Förderung 2023 aus?

Aktuell gibt es für den Neukauf eines Elektroautos bis zu 9.000 Euro Förderung. Diese Summe setzt sich aus einem staatlichen Anteil von 6.000 Euro (dem sogenannten Umweltbonus) und einem Herstelleranteil von 3.000 Euro zusammen und gilt für rein elektrisch angetriebene Autos mit einem Nettolistenpreis von unter 40.000 Euro.

Plug-in-Hybride derselben Preisklasse erhalten aktuell immerhin eine Förderung von 6.750 Euro. Alle Elektrofahrzeuge, deren Nettolistenpreis zwischen 40.000 und 65.000 liegt, werden momentan ebenfalls noch mit bis zu 6.750 Euro gefördert. Auch diese Summe setzt sich aus einem Bundes- und einem Hersteller-Anteil zusammen. Für Plug-in-Hybride dieser Preisklasse gibt es bis Ende 2022 noch 5.625 Euro Fördergeld.

Ab dem 1.1.2023 sinken die Fördergelder. Wer sich dann ein E-Auto mit einem Nettolistenpreis von unter 40.000 Euro zulegen will, kann nur noch mit einer Förderung von 6.750 Euro rechnen. Diese Summe wird zu zwei Dritteln vom Staat und zu einem Drittel vom Autohersteller getragen. Dass die Hersteller auch 2023 wieder ihren Teil zur Gesamtförderung beitragen, gilt als wahrscheinlich, ist aktuell jedoch noch nicht gesichert. Die Regierung befindet sich noch in Gesprächen mit Vertretern der Automobilindustrie. E-Autos mit einem Listenpreis zwischen 40.000 und 65.000 Euro erhalten demnach 2023 wahrscheinlich 4.500 Euro Fördergeld. Die Förderung für Plug-in-Hybride entfällt komplett.

Weitere Änderungen bei der E-Auto-Förderung für 2023 und darüber hinaus

Ab 1.September 2023 kommen nur noch Privatpersonen und gemeinnützige Organisationen in den Genuss der E-Auto-Förderung. Unternehmen werden dann nicht mehr gefördert. Alle Unternehmen, die noch von Fördergeldern profitieren wollen, müssen jetzt also handeln und ihre Flotte aufstocken.

Ab 2024 wird die Förderung von Elektroautos weiter sinken – dann sollen nur noch Elektrowagen mit einem Listenpreis unter 45.000 Euro einen Umweltbonus von 3.000 Euro erhalten. Mit Herstelleranteil liegt die maximale Fördersumme dann bei 4.500 Euro.

Ab 2025 soll mit der Förderung von Elektroautos komplett Schluss sein. Es kann allerdings auch sein, dass die E-Auto-Förderung schon eher vorbei ist, denn die Regierung plant, sie nur so lange laufenzulassen, bis die insgesamt 2,5 Milliarden Euro aus den Fördertöpfen aufgebraucht sind.

Wer plant, sich ein E-Auto anzuschaffen, sollte also so früh wie möglich aktiv werden. Sind die Fördergelder aufgebraucht, gehen E-Auto-Fahrer leer aus. Einen rechtlichen Anspruch auf die Förderung gibt es nicht.

Wie kommt man an die Förderung und kann man auch mehrere Förderungen kombinieren?

Um den Herstelleranteil der E-Auto-Förderung kümmert sich der Autohändler, bei dem Sie Ihren Elektrowagen kaufen. Den höheren Bundesanteil müssen Sie jedoch selbst beantragen. Das geht online auf der Antragsseite beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA). Bei der Antragsstellung müssen Sie den Kaufvertrag und die Zulassungsbescheinigung hochladen. Der Antrag kann also lediglich für bereits zugelassene Fahrzeuge gestellt werden.

Um die Anschaffung eines Elektroautos noch attraktiver zu machen, können Verbraucher die Umweltprämie seit dem 16.11.2020 mit anderen Förderprogrammen von Bund und Ländern kombinieren. Zuvor war das nicht möglich. Über Förderungen für Elektromobilität, die sich kombinieren lassen, informiert u.a. die staatliche KfW-Bank .

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